AGBs

1. Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Eine Lieferverpflichtung besteht für uns nur, wenn wir eine Bestellung schriftlich bestätigen, oder wenn diese von uns durchgeführt worden ist. Mündliche Nebenabsprachen sind für uns nur verbindlich, wenn diese in der Auftragsbestätigung wiederholt werden. Abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers sind für uns nur verbindlich, wenn wir diese ausdrücklich anerkennen. Werden nachträglich Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden begründen, sind wir berechtigt, die Lieferung von einer Sicherheitsleistung, Vorauszahlung oder Teilzahlung des Kaufpreises abhängig zu machen - und zwar auch dann, wenn dieses nicht ausdrücklich vereinbart worden ist - oder vom Vertrage zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts stehen dem Besteller keinerlei Ansprüche zu. Bei der Notwendigkeit der Sicherheitenstellung durch den Käufer gelten die Lieferzeiten erst nach deren Erbringung. Spätestens bei Vertragsabschluss sind 50% der Kaufsumme sofort zu entrichten. Erst dann erlangt der Vertrag Rechtsgültigkeit.

2. Preise

Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise verstehen sich incl. MwSt und sind Abholpreise. Sollten sich in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung die Preise ändern, so gilt der am Bestelltag gültige Preis.

3. Lieferzeiten, Lieferverzögerungen

Lieferfristen sind warenabhängig; werden individuell bestimmt. Geringe Überschreitungen berechtigen in keinem Fall zu Regressansprüchen. Bei Lieferverzögerungen kann der Käufer nach Einräumung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 30 Arbeitstagen vom Auftrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche aus Folgeschäden sind ausgeschlossen. Brand, Explosion, behördliche Maßnahmen, Streiks und sonstige Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer unserer Behinderung von unserer Lieferverpflichtung; gleiches gilt, wenn die bezeichneten Ereignisse unsere Lieferanten betreffen. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt voraus, dass der Käufer seine Verpflichtungen rechtzeitig und ordnungsgemäß erfülllt hat.

4. Lieferungen

Sobald die Ware unser Lager verlässt, geht die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch, wenn wir durch einen Spediteur unserer Wahl liefern. Die Ware muss nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel geprüft werden. Etwaige Mängel müssen im Frachtbrief vermerkt werden. Nach dem Empfang der Ware ist der Käufer verpflichtet, die Ware auszupacken und auf sog. verdeckte Transportschäden hin zu untersuchen. Diese müssen innerhalb von 5 Tagen unter Beachtung der Transportbedingungen schriftlich angezeigt werden, damit der Versicherungsschutz nicht erlischt.

5. Ansprüche bei Verletzung der Abnahmeverpflichtung

Kommt der Käufer in Abnahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, die fristgerechte Bezahlung der Ware und den Ausgleich des entstandenen Schadens (Lager, Zinsen, etc.) zu verlangen.
Wenn der Käufer nach Ablauf einer vom Verkäufer gesetzten angemessenen Frist unter Verletzung seiner Pflichten aus dem Schuldverhältnis die fällige Abnahme verweigert oder schon vorher unter Verletzung seiner Pflichten aus dem Schuldverhältnis ernsthaft und endgültig erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer Schadensersatz statt der Leistung verlangen, es sei denn, der Käufer hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Als Schadensersatz statt der Leistung kann der Verkäufer in diesen Fällen 25 % des Bestellpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Im Übrigen bleibt dem Verkäufer, wie etwa auch bei Sonderanfertigungen, die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens vorbehalten.
Unter den in vorstehend zu Ziffer 1 genannten Voraussetzungen gerät der Käufer mit der Abnahme der gekauften Waren in Verzug. Dauert der Verzug länger als einen Monat an, hat der Käufer die anfallenden Lagerkosten zu bezahlen. Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.

6. Verpackungen

Verpackung wird nicht berechnet und nicht zurückgenommen. Etwaige Kosten sind vom Käufer zu tragen.

7. Eigentumsvorbehalt

Für alle Lieferungen gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum. Zugriffe oder Pfändungen Dritter sind uns unverzüglich mitzuteilen. Der Käufer darf unsere Ware ebenfalls nur unter Eigentumsvorbehalt weiterverkaufen. Im Falle der Weiterveräußerung unbezahlter Ware wird der Verkaufserlös ohne weiteres in Höhe unseres Rechnungsbetrages an uns abgetreten. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Käufer verpflichtet sich, seinen Abnehmer auf unser Verlangen von der Abtretung in Kenntnis zu setzen. Befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug, so sind wir nach Ankündigung zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt, und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.

8. Gewährleistung

Die Gewährleistung beträgt bei privater sowie gewerblicher Nutzung 1 Jahr. Offensichtliche Mängel an der gelieferten Ware, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen sind uns spätestens 8 Tage nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Wird diese Frist nicht eingehalten, erlöschen diese Mängelansprüche. Geringe oder handelsübliche Abweichungen in Gewicht, Form, Farbe, Abmessungen oder Beschaffenheit sowie Änderungen, die der Produktweiterentwicklung dienen, können nicht als Mängel anerkannt werden. Begründete Mängel berechtigen nur zur Zurückhaltung eines im Verhältnis gerügten Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises. Wir sind berechtigt, jede Mängelrüge dadurch abzuwenden, dass wir nach unserer Wahl eine Nachbesserung vornehmen, Ersatz liefern oder dem Käufer einen angemessenen Preisnachlass gewähren. Schadensersatzansprüche, insbesondere aus Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen. Die Kosten für kundenseitige Nachbesserungen werden von uns nur nach vorheriger Zustimmung übernommen. Warenrücksendungen können nur mit unserem Einverständnis erfolgen.

9. Zahlung

Unsere Rechnungen sind zahlbar ohne Abzug innerhalb 7% Tagen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Individuelle Bestellungen liefern wir grundsätzlich nur gegen Vorkasse. Bei Zielüberschreitungen berechnen wir Verzugszinsen ab Fälligkeit in Höhe der banküblichen Kreditzinsen. Schecks werden unter dem üblichen Vorbehalt der Deckung angenommen. Wechsel werden von uns grundsätzlich nicht akzeptiert.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Geltung der UN-Charta wird ausgeschlossen. Erfüllungsort ist in jedem Falle 23552 Lübeck. Gerichtsstand für beide Teile ist Lübeck. Sollten einzelne Vertragsbestimmungen nichtig oder rechtsungültig sein, so wird dadurch die Rechtsgültigkeit der anderen Vertragsbedingungen nicht berührt. Die ganz und teilweise unwirksamen Bestimmungen sollen dann durch solche ersetzt werden, die den unwirksamen sinngemäß am nächsten kommen.